Frühjahr | 14.04.2020 - 29.05.2020 |
Sommer Nebensaison | 30.05.2020 - 26.06.2020 |
Sommer Hauptsaison | 27.06.2020 - 04.09.2020 |
Sommer Nebensaison | 05.09.2020 - 03.10.2020 |
Herbstsaison | 04.10.2020 - 18.12.2020 |
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Die folgenden Saisonszeiten sind eine Richtlinie des Tourismusverbandes. Die einzelnen Betriebe sind jedoch nicht daran gebunden (Abweichungen möglich!).
Frühjahr | 14.04.2020 - 29.05.2020 |
Sommer Nebensaison | 30.05.2020 - 26.06.2020 |
Sommer Hauptsaison | 27.06.2020 - 04.09.2020 |
Sommer Nebensaison | 05.09.2020 - 03.10.2020 |
Herbstsaison | 04.10.2020 - 18.12.2020 |
Die Ortstaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben, und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Instandhaltung der Wege, Skibus, Loipenbetreuung, Beschilderung, etc. Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Ötztal Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung
festgesetzt.
Jeder Gast, der in einer Unterkunft im Ötztal nächtigt, hat Anspruch auf eine Gästekarte, die ihm vom Vermieter ausgehändigt wird.
Ortstaxenregelung für Kinder:
2020: KURTAXENBEFREIT Jahrgang 2005-2020, PFLICHTIG ab Jahrgang 2004
2021: KURTAXENBEFREIT Jahrgang 2006-2021, PFLICHTIG ab Jahrgang 2005
2022: KURTAXENBEFREIT Jahrgang 2007-2022, PFLICHTIG ab Jahrgang 2006
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